Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsrecht ist ein sehr spezielles Rechts-gebiet. Es regelt das Miteinander der Eigentümer von Wohnungen, Gewerberäumen und Häusern, welche nach dem Wohnungs-eigentumsgesetz gebildet wurden.
Die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer sind in aller Regel stark reglementiert, nämlich durch das Wohnungs-eigentumsgesetz, die Teilungserklärung, die sich die Wohnungs-eigentümer gegeben haben, sowie durch Vereinbarungen und Beschlüsse der Wohnungseigentümer.
Entsprechend stellen sich bei und nach Bildung des Wohnungseigentums vielfältige Fragen, z.B. darüber, wie Woh-nungseigentümer mit ihrem Wohnungseigentum mit Rücksicht auf die übrigen Wohnungseigentümer umgehen dürfen, ob die Wohnanlage ordnungsgemäß verwaltet wird oder ob Wohnungs-gelder korrekt abgerechnet und eingezogen werden.
Zur Bearbeitung derartiger Fragen sind bei den Amts- und Landgerichten spezielle Abteilungen bzw. Kammern gebildet worden, die sich mit Fragen des Wohnungseigentumsrechts beschäftigen. Entsprechend ist es angezeigt, sich auch im Rahmen der anwaltlichen Betreuung besonderen fachlichen Rat einzuholen.