Es berät Sie gerne:
Dr. Kirsten MäurerForderungseinzug
Um einen individuell auf Sie abgestimmten Forderungseinzug betreiben zu können, mache ich mich möglichst weitgehend mit Ihrem Geschäftsfeld, Ihren Betriebsabläufen sowie Ihren Unterlagen (Standardverträge einschließlich AGB, Rechnungen, Lieferscheine) vertraut und suche den direkten Weg zu Ihren zuständigen Mitarbeitern. Dadurch werden u.a. kurze Kommunikationswege und ein geringer Informationsaufwand bei konkreter Beauftragung erzielt.
Beim Inkasso halte ich zum einen den engen schriftlichen und telefonischen Kontakt zu Ihrem Kunden, um ihm stets zu verdeutlichen, welche Konsequenzen sein Zahlungsverzug hat und um ihm zugleich die Hand zu Zahlungsvereinbarungen zu reichen. Zum anderen setze ich angekündigte Maßnahmen nach Fristablauf sofort um. Ihr Kunde muss merken: „Dieser Gläubiger meint es Ernst – hier sollte ich besser zahlen.“ Selbstverständlich werden Ratenzahlungen streng überwacht. So kann ich im Rahmen der außergerichtlichen Korrespondenz und des Mahnverfahrens sehr häufig bereits Zahlungen einziehen. Wird trotz Titulierung nicht gezahlt, leite ich umgehend Vollstreckungsmaßnahmen ein, über die ich Sie gerne unter Zwangsvollstreckunginformiere.
Wird ein gerichtliches Verfahren erforderlich, biete ich Ihnen nicht nur qualifiziertes juristisches Wissen und eine praxiserfahrene Verhandlungsführung. Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist auch eine optimale Tatsachenaufklärung von immenser Bedeutung, die gerade in größeren Unternehmen häufig auf der Strecke bleibt.